Achtung Abmahngefahr: Impressumspflicht für Facebook-Seiten

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Die Schwierigkeiten der gesetzlichen Impressumspflicht bei Facebook korrekt nachzukommen, haben bereits zu wahren Abmahnwellen geführt.

In Deutschland gilt: Jede geschäftliche Facebook-Fanpage, auf der ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen präsentiert wird, benötigt ein Impressum. Auch Seiten, die einen Zeitungs-, Zeitschriften- oder Nachrichtendienst ähnlichen Charakter haben, unterliegen nach dem deutschen Mediengesetz einer Impressumspflicht.
Dabei verlangt der Gesetzgeber, dass das Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Demnach darf ein ein Nutzer nicht mehr als zwei Klicks benötigen, um zum Impressum des Seitenbetreibers zu gelangen.

Doch da beginnt das Problem: Leider bietet Facebook bis heute noch keine “Impressum”-Rubrik an. Das ist gerade auf der mobilen Ansicht ein echtes Ärgernis. Da ein Impressum für deutsche (geschäftliche) Facebook-Seiten auch in der Mobil-Variante verpflichtend ist, beschäftigen sich Social-Media-Experten immer wieder mit der Suche nach neuen Work-Arounds. Denn selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben mitunter übertrieben und auch ein wenig weltfremd anmuten – solange sich eine ganze Reihe von Unternehmern und Rechtsanwälten auf die Abmahnung von Impressumsfehlern konzentriert, sollte sich jeder Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dem leidigen Thema beschäftigen.

Geben Sie Abmahnern keine Chance


Bei der schnellen Abfolge von Designänderungen macht es Facebook seinen Nutzern nicht immer einfach, beim Thema Impressum auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wir von Ehe & Janneck beraten Sie gern bei der Überprüfung oder Erstellung Ihres Facebook-Impressums.

Weitere Informationen: