BGH-Urteil: Keine Elternhaftung für Filesharing volljähriger Kinder

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck

Eltern haften für ihre Kinder? Das gilt nur bedingt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Störerhaftung für Inhaber von Internetanschlüssen erneut eingeschränkt.

Der BGH hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass Eltern nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen haften. Dem Urteil zufolge müssten Elteren ihre bereits erwachsenen Kinder nicht grundsätzlich darüber belehren, dass derartige Tauschbösen illegal seien. Die Eltern seien hier erst dann in der Pflicht, wenn es bereits Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind solche Tauschbörsen bereits in Anspruch genommen habe oder in Anspruch nehmen werde.

Grundsätzliche gehe man jedoch von einem besonderen Vertrauensverhältnis innerhalb der Familie aus.

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