Debatte um Privatsphäre bei Gmail

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Nutzer von Googles E-mail-Dienst Gmail haben keinen Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Diesen Eindruck jedenfalls vermittelt der Konzern während eines aktuellen Gerichtsverfahrens.

Hintergrund für die aktuelle Kritik ist eine Sammelklage in den USA, in der User gegen das Scannen von Mails durch Google vorgehen. Die Kläger wehren sich gegen Googles Praxis, sämtliche Gmail-Nachrichten nach werberelevanten Stichwörtern zu durchsuchen, um gezielter Anzeigen platzieren zu können. Sie sehen in dieser Vorgehensweise einen Eingriff in ihre Privatsphäre.

Nach Informationen von "PC Games" argumentierten die Anwälte des Unternehmens vor Gericht nun gegen die Klage mit einem Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 1979. Demnach haben Personen bei der Weitergabe von Informationen an Dritte keinen gültigen Anspruch auf Privatsphäre. Die Verteidiger begründeten ihre Haltung mit dem wenig geschickt formulierten Absatz: „Wie der Versender eines Geschäftsbriefs damit rechnen muss, dass der Assistent des Empfängers das Schreiben öffnet, muss der Nutzer eines Web-basierten E-Mail-Dienstes damit rechnen, dass seine E-Mails vom E-Mail-Provider des Empfängers automatisiert verarbeitet werden.“

Diese zugegebenermaßen etwas unglückliche Formulierung werten Datenschützer als Eingeständnis von Googles laxen Umgang mit dem Datenschutz. Wer Wert auf die Wahrung seiner Privatsphäre lege, der solle die Dienste von Google-Mail daher lieber verzichten.

Google-Sprecher Kay Oberbeck reagierte am vergangenen Donnerstag auf die harsche Kritik und wies die Vorwürfe als unbegründet und reißerisch zurück. Google nehme die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer sehr ernst, gegenteilige Behauptungen entsprächen nicht der Wahrheit.

Angesichts des aktuellen NSA Abhör-Skandals wird die Debatte um Google-Datenschutzpraxis natürlich zusätzlich angefeuert. Allerdings sind Googles Vorgehensweisen bereits seit Langem bekannt und auch das Unternehmen hatte in seinen Nutzungsbedingungen nie ein Geheimnis um die automatische Auswertung gemacht. Schließlich gehört die automatisierte Platzierung von Werbung ganz klar zum Geschäftsmodell des Unternehmens.

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