Kritik an EU-Netzpolitik
zurück zur Übersicht | Erstellt am: | Rubrik: Aktuelles | Autor: Agentur Ehe & Janneck | Update:
Kommt jetzt das Zwei-Klassen-Internet? Am 12. September stellte EU-Kommissarin Kroes ihr umstrittenes Konzept zur EU-weiten Regelung der Netzneutralität in Brüssel vor.
In ihrem Gesetzesentwurf, der eine Abschaffung der Roaminggebühren bis zum Juli 2016 beinhaltet, beschäftigt sich die EU-Kommissarin für Digitale Agenda auch mit dem Thema Netzneutralität. Der am vergangenen Donnerstag vorgestellte Text steht nach Meinung vieler Kritiker einem neutralen Netz jedoch entgegen.
So sieht der Verordnungsentwurf für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt auf EU-Ebene vor, dass Internetprovider mit Inhaltsanbietern Abkommen über eine bevorzugte Behandlung von Datenverkehr treffen dürfen. Anders als von der EU-Kommission verlautbart, werden auch Drosselungen und Blockaden nicht gänzlich ausgeschlossen. Schließlich gilt das Verbot von Drosselungen nur innerhalb von vereinbarten Datenvolumina.
Kritiker sehen in dem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Netzneutralität, die eine Übertragung von Daten gänzlich unbeschadet von Absender, Inhalt und Empfänger garantieren soll. Sie fürchten die Einführung eines Zwei-Klassen-Internets und die Benachteiligung von Internetinhalten.
Besonders heikel ist der Artikel 23 der Gesetzesvorlage: Demzufolge könnten sich Unternehmen mit einer Gebührenzahlung an die Telekommunikations-Anbieter für "spezielle" Services schnellere Datenraten sichern. Mit dieser Passage sei die Tür für eine bevorzugte Behandlung bestimmter Inhalte geöffnet. Damit seien vor allem kleinere Unternehmen, Privatbürger und Start-ups im Nachteil.
Im schlimmsten Fall könnte die neue EU-Verordnung nationale Regelungen zur Netzneutralität künftig sogar völlig unmöglich machen. Davon wären vor allem die Niederlande und Slowenien betroffen. Als einzige EU-Mitgliedstaaten haben sie die Netzneutralität bereits gesetzlich festgehalten.
Noch handelt es sich bei den umstrittenen Vorschlägen allerdings lediglich um einen Gesetzentwurf, dem sowohl die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU als auch das EU-Parlament noch zustimmen müssen. Angesichts der vielen kritischen Stimmen ist das Gesetz bislang also keineswegs eine beschlossene Sache.
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