Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert muss im Streit mit dem US-Unternehmen eine Niederlage hinnehmen.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig kassierte eine Anweisung seiner Landesbehörde, die Unternehmen verbieten wollte, Fanseiten auf dem sozialen Netzwerk zu betreiben. Die Richter entschieden, dass es Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein nicht untersagt werden dürfe, eigene Fanseiten auf der Plattform zu betreiben. Demnach läge die Verantwortung für den Datenschutz bei sozialen Netzwerken, nicht bei den Unternehmen.

 

Mit ihrem Urteil gaben die Richter drei Musterklagen schleswig-holsteinischer Unternehmen recht. Die Firmen hatten gegen ein Verbot des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Klage eingereicht. Die Behörde, unter Leitung von Thilo Weichert, hatte im November 2011 verfügt, dass Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktiveren sollten und drohte mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro.

 

Als Begründung für das Verbot führten die Datenschützer an, dass Facebook persönliche Daten der Nutzer erhebe und Nutzungsprofile für gewerbliche Zwecke erstelle. Dabei würden maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts missachtet, hier seien auch die Unternehmen in der Verantwortung.

 

Die gekippte Anweisung ist nicht die einzige Niederlage, die die Datenschützer in der Auseinandersetzung mit Facebook einstecken mussten: Auch im Streit um den Klarnamenzwang unterlagen die deutschen Datenschützer dem US-Konzern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte zwei entsprechende Beschlüsse, die Facebook bereits in der Vorinstanz im Recht gesehen hatten.



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