Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Deutsche Verbraucherschutzvorschriften gelten auch für Google: Das Landgericht Berlin hat 25 Vertragsklauseln des Konzerns für rechtswidrig erklärt.

Vor dem Landgericht Berlin haben deutsche Verbraucherschützer in der ersten Instanz gegen den Online-Riesen gewonnen. Die Verbraucherzentrale konnte sich mit ihrer Klage gegen mehrere Punkte in Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen durchsetzen. Insgesamt wurden 25 Klauseln für rechtswidrig erklärt. Den Richtern zufolge sei die Formulierung der Klauseln zu unbestimmt gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt.

 

In der Datenschutzerklärung habe sich der US-Konzern unter anderem das Recht vorbehalten, gerätespezifische Informationen und Standortdaten "möglicherweise" zu erfassen oder "unter Umständen" auch personenbezogene Daten verschiedener Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Dabei bliebe es für den Verbraucher jedoch völlig unklar, wozu genau er seine Zustimmung erteilt habe, so die Kritik des Bundesverbandes VZBV. Zudem könnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung der Nutzer von Google erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Google hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

 

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