Kurz gemeldet: Google setzt "Recht auf Vergessenwerden" um

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Tom Janneck  |  Update:

Ab sofort können Nutzer über ein Online-Formular bei Google die Entfernung von Suchergebnissen zur eigenen Person beantragen.

Google schreibt auf der eigens für die Entfernung von Suchergebnissen eingerichteten Seite:

Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen".

Benötigt wird zur Löschung auf jeden Fall die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. Google behält sich darüber hinaus eine individuelle Prüfung des jeweiligen Antrags vor. Wie schnell ein solcher Antrag dann bearbeitet wird, wird die Praxis in den nächsten Wochen wohl zeigen.