Neues Widerrufsrecht - Schützen Sie sich gegen Abmahnungen

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Änderungen beim Widerrufsrecht führten in den letzten Jahren zu zahlreichen Abmahnungen für Shopbetreiber.

Seit dem 13. Juni gelten für Onlinehändler die neuen Regelungen und damit auch die neue Widerrufsbelehrung. Diesmal gibt es keine Übergangsfrist wie bei der letzten Umstellung im Jahr 2011. Jeder Shopbetreiber muss die Änderungen bis Mitte 2014 umgesetzt haben.

Nach Inkrafttreten benötigt jeder Händler, ob mit eigenem Online Shop, bei eBay oder Amazon komplett neue Rechtstexte. Sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die AGB müssen neu abgefasst und angepasst werden. Sollten Sie als Onlinehändler die rechtzeitige Umsetzung der Gesetzesänderungen in Ihrem Shop bislang versäumt haben, sollten Sie spätestens jetzt dringend reagieren, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen.

Umfassende Neuregelung von Widerruf & Co. im BGB 

Die bekannteste Neuerung ist der Beschluss, dass Kunden ab Juni 2014 die Kosten für Rücksendungen selbst tragen sollen. Neben den Kosten für die Retoure betrifft die neue EU-Regelung auch das Widerrufsrecht.

Der Widerruf durch den Verbraucher muss künftig ausdrücklich gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Aus dieser Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Ein kommentarloses Rücksenden ist nach der neues Regelung nicht länger möglich.