Kurz gemeldet: Impressumspflicht bei XING & Co.

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck  |  Update:

Erneut sorgt ein Gerichtsurteil zum Thema Impressumspflicht für Aufsehen. Gewerbliche Nutzer sind nicht mehr nur für den Inhalt, sondern auch für die optische Darstellung des Impressums haftbar.

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zur Impressumspflicht im Business-Netzwerk XING löst einiges Kopfschütteln und jede Menge Verunsicherung aus. Nachdem die Impressumspflicht bei Facebook, Google+ und XING für Geschäftstreibende gerichtlich bereits mehrfach bestätigt wurde, wird durch das aktuelle Urteil nun auch deren Darstellungsform in Frage gestellt. Kritiker beklagen, geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer würden so erneut einer unnötigen Abmahngefahr ausgesetzt.

Ihr Urteil begründeten die Richter mit § 5 des Telemediengesetzes: Demnach müssen Freiberufler, Unternehmensinhaber oder Geschäftsführer auch auf XING ein rechtsgültiges Impressum anbieten. Allerdings können lediglich Mitbewerber eventuell vorhandene Fehler darin abmahnen.


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