Websites
Eine Webseite soll nicht nur funktionieren, sie sollte auch gut aussehen, leicht bedienbar und für Ihre Kunden schnell zu finden sein. Kein Problem für uns. Wir sorgen für einen maßgeschneiderten Internetauftritt und realisieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Online-Präsenz.
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CMS
Content Management Systeme sind das optimale Werkzeug um Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen flexibel und zielgerichtet im Internet zu präsentieren. Wir sind echte CMS-Experten und helfen Ihnen, für jede Aufgabenstellung die richtige CMS-Lösung zu finden.
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Softwareentwicklung
Lassen Sie sich von den Vorteilen browserbasierter Software begeistern. Arbeiten Sie zu jeder Zeit an jedem Ort. Alles, was Sie brauchen, ist eine Internetverbindung. Wir realisieren entwickeln für Sie die passende Softwarelösung und stimmen sie ganz individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Firma ab.
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Social Intranets
Die Zukunft des Intranets ist sozial. Nutzen Sie die Vorteile sozialer Netzwerke auch für Ihr Unternehmen und verstärken Sie den Austausch Ihrer Mitarbeiter auf sicherem Terrain. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der technischen Umsetzung Ihres eigenen Social Intranets.
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Online Umfrage-Plattform
Was wollen Sie wissen? Wir können es Ihnen sagen. Mit unserer Online Umfrage-Plattform stehen wir Ihnen von der konzeptionellen Beratung bis hin zur Auswertung zur Seite und entwickeln speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Umfrage-Designs.
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Alles rund ums Web
Für Ihre Online-Belange sind wir der richtige Ansprechpartner. Zu unseren Leistungen gehören nicht nur die Analyse von Webseiten oder Suchmaschinenoptimierung, sondern auch die Betreuung von Anzeigenkampagnen. Von der Initialisierung bis zur dauerhaften Betreuung sind wir immer persönlich für Sie da.
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Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zur Impressumspflicht im Business-Netzwerk XING löst einiges Kopfschütteln und jede Menge Verunsicherung aus. Nachdem die Impressumspflicht bei Facebook, Google+ und XING für Geschäftstreibende gerichtlich bereits mehrfach bestätigt wurde, wird durch das aktuelle Urteil nun auch deren Darstellungsform in Frage gestellt. Kritiker beklagen, geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer würden so erneut einer unnötigen Abmahngefahr ausgesetzt.
Ihr Urteil begründeten die Richter mit § 5 des Telemediengesetzes: Demnach müssen Freiberufler, Unternehmensinhaber oder Geschäftsführer auch auf XING ein rechtsgültiges Impressum anbieten. Allerdings können lediglich Mitbewerber eventuell vorhandene Fehler darin abmahnen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: